Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf ein kostenloses Gutachten – und sogar auf einen kostenfreien Rechtsbeistand. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter – verständlich erklärt

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, stehen Ihnen als Fahrzeugeigentümer wichtige Rechte zu. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie in diesem Fall keinerlei Kosten für ein professionelles Schadengutachten tragen müssen. Denn: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen, die zur Schadensfeststellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind.

Das bedeutet für Sie:

  • Mein Gutachten ist für Sie kostenlos.
    Als freiberuflicher Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich den Schaden neutral, präzise und rechtssicher. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung – nicht Sie.
  • Auch ein Anwalt steht Ihnen kostenlos zu.
    Sie dürfen sich jederzeit von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten für den Anwalt werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen – vorausgesetzt, Sie sind der Geschädigte.

Diese Leistungen sind Teil Ihres gesetzlichen Anspruchs nach einem Haftpflichtschaden (§§ 249 ff. BGB). Sie müssen sich nicht auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen – und sollten das auch nicht. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und sichert Ihre Rechte.

 

Fazit:
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, entstehen Ihnen keine Kosten für Gutachter oder Anwalt. Sie haben das Recht auf eine unabhängige Bewertung – und ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher durchzusetzen.

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